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Service-Tipps

Das gehört im Sommer nicht ins Auto

Wenn die Temperaturen steigen, wird das Auto schnell zur Sauna. Viele Gegenstände, die wir oft achtlos zurücklassen, sind dieser extremen Hitze nicht gewachsen. Was ihr im Sommer unbedingt aus dem Fahrzeug nehmen solltet, erfahrt ihr hier.

Einige Gegenstände sollten nicht bei Hitze im Auto gelagert werden. Bild: SPX

Die Sommermonate können Autofahrern ganz schön einheizen, aber auch dem Auto selbst. Wer sein Fahrzeug in der prallen Sonne parkt, riskiert, dass sich die Temperatur im Inneren auf bis zu 80 Grad Celsius und mehr erhöht. Nicht nur für alle Insassen unangenehm, sondern auch gefährlich, wenn ihr gewisse Gegenstände im Auto lasst.

Verbogene E-Auto Ladekarten
Besonders E-Autohalter sollten vorsichtig sein: Die Ladekarte gehört bei Hitze nicht ins Auto, vor allem nicht ins Cockpit. Der Kunststoff der Karte kann sich bei diesen extremen Temperaturen verformen. Beliebt ist oft die Lagerung hinter der Sonnenblende, doch dort herrschen oft die höchsten Temperaturen, weshalb wir das nicht empfehlen können.

Die gute Nachricht: Die meisten RFID-Karten sind bis 100 Grad Celsius temperaturbeständig. Auch wenn der Kunststoff sich verformt, bleibt die Funktionsfähigkeit in der Regel erhalten. Wer dennoch auf Nummer sicher gehen will, sollte seine Ladekarte besser bei sich tragen.

Defekte elektronische Geräte
Laptops, Smartphones und andere elektronische Geräte solltet ihr ebenfalls nicht im heißen Auto zurücklassen. Die hohen Temperaturen können die Batterien schädigen, die Elektronik beeinträchtigen und im schlimmsten Fall zu Bränden führen. Hersteller warnen, dass viele Geräte nur bis etwa 35 Grad Celsius sicher betrieben werden können.

Wirkungslose Medikamente
Viele Medikamente sind temperaturempfindlich und können bei hohen Temperaturen ihre Wirksamkeit verlieren. Insulin zum Beispiel, das bei Diabetespatienten lebensnotwendig ist, sollte kühl gelagert werden. Auch andere verschreibungspflichtige und frei verkäufliche Medikamente könnten ihre Wirkung verlieren oder sogar gefährlich werden, wenn sie der Hitze ausgesetzt sind.

Schmelzende Kosmetik
Kosmetikprodukte wie Lippenstifte, Cremes und Deodorants können bei hohen Temperaturen schmelzen und unbrauchbar werden. Ein im Auto vergessener Lippenstift kann nicht nur schmelzen, sondern auch unschöne Flecken auf den Sitzen hinterlassen.

Explosive Spraydosen und sprudelnde Getränke
Ein absolutes No-Go im heißen Auto sind Spraydosen wie Deo oder Haarspray. Schon bei Temperaturen ab 50 Grad können diese explodieren und damit eine erhebliche Gefahr darstellen. Auch kohlensäurehaltige Getränke können unter Druck gesetzt werden und schlimmstenfalls explodieren.

Safezone Kofferraum
Wer empfindliche Gegenstände im Auto lagern muss, sollte sie im Kofferraum verstauen. Hier bleiben die Temperaturen in der Regel deutlich niedriger als im Cockpit oder auf den Sitzen. Dort sind sie zumindest vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt und erhitzen sich dadurch deutlich weniger. Auch das Handschuhfach ist dafür ein geeigneter Ort. Achtung bei Kühltaschen oder -boxen: Elektronische Geräte haben dort nichts verloren, denn durch starkes Abkühlen kann sich im Gerät Kondenswasser bilden und dadurch großen Schaden anrichten.

Wichtiger Reminder: Kinder und Haustiere niemals im Auto lassen
Auch wenn es in diesem Beitrag um Gegenstände geht, möchten wir an dieser Stelle auf die bekannteste, aber auch deutlich wichtigste Regel, hinweisen: Lasst niemals Kinder oder Haustiere im Auto zurück – auch nicht für wenige Minuten. Viel wichtiger als alles Materielle es je sein könnte ist ein Lebewesen. Statt einer Explosion kann hier sogar der Hitzetod drohen. Bei Außentemperaturen von 30 Grad werden schnell 60 Grad oder mehr erreicht und– bereits ab 46 Grad Celsius wird es gefährlich. Doch auch bei vermeintlich milden Außentemperaturen kann das Innere des Fahrzeugs schnell auf bedrohliche Temperaturen ansteigen.

Zögert deshalb bitte nicht, wenn ihr Kinder und Tiere im Auto bei Hitze seht zur Not die Scheibe einzuschlagen. Als Ersthelfer begeht man grundsätzlich zwar Sachbeschädigung, wenn man eine Autoscheibe einschlägt, aber keine Sorge: Paragraph 34 des Strafgesetzbuches schützt in Notfällen vor Strafe.